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   BVerwG, 14.02.2006 - 3 B 105.05   

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https://dejure.org/2006,17786
BVerwG, 14.02.2006 - 3 B 105.05 (https://dejure.org/2006,17786)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2006 - 3 B 105.05 (https://dejure.org/2006,17786)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 3 B 105.05 (https://dejure.org/2006,17786)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich;

    Die Schenkung unter Lebenden ist ein typischer Fall einer solchen Übertragung ohne angemessene Gegenleistung (vgl. auch Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 BvR 1216/06 -).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung der typische Fall der Rechtsnachfolge im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 - BVerwG 3 B 105.05 - und Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.07.2008 - 3 PKH 2.08

    Voraussetzungen für die Rückforderung von Lastensausgleichszahlungen nach § 349

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung, namentlich der Kauf unterhalb des Verkehrswerts, der typische Fall der Rechtsnachfolge i.S.d. § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 BVerwG 3 B 105.05 und Urteile vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 40.06 a.a.O. sowie vom 18. Juni 2008 BVerwG 3 C 30.07).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08

    Gewährung eines Vermögenswertes zum Zwecke des Schadensausgleichs unter

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung der typische Fall der Rechtsnachfolge im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 BVerwG 3 B 105.05 juris und Urteil vom 28. Februar 2007 BVerwG 3 C 40.06 a.a.O.).
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